Information Bei mehrtägigen Klassenfahrten in eine Jugendherberge scheitert die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern islamischen Glaubens oft daran, dass ihre Eltern die Fahrt nicht erlauben. Der Grund: Ihnen sind Klassenfahrten fremd, sie kennen keine Jugendherbergen, und häufig bestehen falsche Vorstellungen von der Unterkunft in Jugendherbergen. Das Deutsche Jugendherbergswerk hofft, diese Vorurteile durch die nachfolgenden Informationen ausräumen zu können. Sorge Nr. 1: Die Übernachtung in einer Jugendherberge Schlaf- und Waschräume sind in Jugendherbergen für Jungen und Mädchen immer getrennt. Die weibliche Begleitperson schläft in der Nähe der Mädchenschlafräume; die männliche Begleitperson schläft in der Nähe der Jungenschlafräume. Sie kontrollieren die Schüler und stehen ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Sorge Nr. 2: Das Essen in der Jugendherberge Wenn den Herbergseltern rechtzeitig vor Beginn einer Klassenfahrt mitgeteilt wird, dass sich in der Gruppe Mädchen und Jungen islamischen Glaubens befinden, wird der Speiseplan darauf abgestimmt. So ist es dann selbstverständlich, dass für diese Schüler kein Schweinefleisch gereicht wird, sondern zum Beispiel ein Mittagessen mit Hühnerbrühe, Hähnchenschnitzel, Gemüse und Kartoffeln. Sorge Nr. 3: Alkohol und Zigaretten in Jugendherbergen Grundsätzlich besteht in allen Jugendherbergen Alkohol- und Rauchverbot. Die Begleiter der Gruppe und auch die Herbergseltern achten darauf, dass dieses Verbot auch eingehalten wird. Sorge Nr. 4: Während der Klassenfahrt in die Jugendherbergen lernen die Kinder nichts Falsch! Sie lernen in jedem Falle, wenn auch anders als in der Schule. Wichtig ist, dass sie sich gegenseitig anders und besser kennenlernen als sonst. Außerdem lernen sie ihre Lehrer auch als „Nachmittagsmenschen“ kennen. Das gilt auch umgekehrt für den Lehrer, der ja meist nur die „Vormittagskinder“ kennt. Außerdem bieten Natur, Land, regionale Geschichte und Wirtschaft genügend Lehrstoff, den die Kinder mithiIfe der Lehrer aufbereiten.