Hausordnung für Jugendherbergen
Das Deutsche Jugendherbergswerk wünscht allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen
Aufenthalt in seinen Jugendherbergen! Unsere Gäste finden nicht nur eine Fülle
von Begegnungsmöglichkeiten, sondern treffen auch auf Menschen unterschiedlicher
Altersgruppen und Kulturen. Diese haben oftmals individuelle Gewohnheiten, Verhaltensweisen
und Bedürfnisse. Die Jugendherbergen haben Hausregeln, die helfen sollen, die
unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen und einen spannungsarmen Aufenthalt
zu ermöglichen. Die folgenden Grundregeln sollen daher von allen Gästen beachtet werden.
Gruppenleiter und Lehrer sind verantwortlich für ihre Gruppen.
Ankunft
Wenn Sie angemeldet sind, können Sie Ihre Ankunftszeit mit der Herbergsleitung vereinbaren.
Zugesagte Plätze werden bis 18 Uhr freigehalten, danach können sie an andere
Gäste vergeben werden.
Wenn Sie nicht angemeldet sind, können Sie telefonisch oder direkt in der Jugendherberge
erfahren, ob es freie Plätze gibt.
Wer in einer Jugendherberge übernachten oder andere Angebote in Anspruch nehmen
möchte, muss Mitglied des Deutschen Jugendherbergswerkes oder eines anderen nationalen
Jugendherbergsverbandes sein. Reisende mit deutscher Anschrift ohne Mitgliedskarte
können auch in der Jugendherberge Mitglied werden, ausländische Gäste ohne Mitgliedskarte
müssen eine „Internationale Gastkarte“ erwerben.
Aufenthalt
Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern und in der Regel nach Geschlecht getrennt.
Familien können nach Anmeldung in einem Zimmer gemeinsam untergebracht werden,
sofern es verfügbar ist.
Wir bitten Sie während Ihres Aufenthaltes um Mithilfe. Dazu gehört z. B., dass Sie die
von Ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und
beim Tischdienst helfen.
Die Jugendherbergen haben sich dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten
wir Sie, Abfall getrennt zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser
sparsam umzugehen.
In Schlafräumen dürfen Speisen weder zubereitet noch gegessen werden. Aus brandschutztechnischen,
versicherungs- und gesundheitsrechtlichen Gründen ist die Benutzung
von elektrischen Geräten für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken nicht
gestattet.
Rauchen ist in der Jugendherberge nicht gestattet.
Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in der Jugendherberge und auf
ihrem Gelände nicht erlaubt. Alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden.
Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Insbesondere Blinden- und Servicehunde
können in Absprache mit der Herbergsleitung in der Jugendherberge bleiben.
Jugendherbergen sind in der Regel bis 22 Uhr geöffnet.
Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 7 Uhr. Um die Nachtruhe für andere
Gäste zu ermöglichen, werden alle Gäste um Rücksicht gebeten.
Bitte nehmen Sie bei Ihrem Aufenthalt Rücksicht auf andere Gäste, besonders wenn Sie
elektronische Geräte benutzen.
Abreise
Die Schlafräume müssen bis 10 Uhr geräumt sein.
Nach Absprache mit der Herbergsleitung sind Ausnahmen möglich.
Hausrecht
Die Herbergsleitung oder ein von ihr Beauftragter übt das Hausrecht im Auftrage des
Trägers der Jugendherberge aus.
Diese können bei Nichtbeachtung der Grundregeln ein Hausverbot aussprechen.
Das Hausverbot wird mündlich begründet.